|



















|
| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wiemkes
Werbeagentur
(Inhaber: Dieter Wiemkes) |
|
|

Vorbemerkung
Diese Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber (oder Verwerter)
unserer Leistungen die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit
bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf
sonstigen geschäftlichen Gebieten die Voraussetzung für zufrieden
stellende Arbeitsergebnisse bilden. Deshalb sind Definitionen und
Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt,
die über den Rahmen der allgemeinen kaufmännischen Gepflogenheiten
hinausgehen.
1. Geltungsbereich
1.1. Die Wiemkes Werbeagentur - nachstehend WWA genannt - erbringt
ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des
Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos
ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der WWA und dem Auftraggeber
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
dieses Formerfordernis.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich
solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ganz oder teilweise
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch
wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommen.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1. Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das
Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen
werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Agentur als
Urheber oder Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder
Nutzungsrechte ein.
2.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) der WWA sind als
persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt,
dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem
Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Die WWA darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner
Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die
Eigenwerbung nutzen.
2.4. Ohne Zustimmung der WWA dürfen die Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist
unzulässig.
2.5. Die Werke der WWA dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und
den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
2.6. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages
nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte
Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu
verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.
2.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte,
Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig
und bedürfen der Einwilligung der WWA.
2.8. Über den Umfang der Nutzung steht der WWA ein Auskunftsanspruch
zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch
nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch
nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig
getroffener Abmachungen bei der WWA.
3. Honorar/Zahlungsbedingungen
3.1. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen der
WWA und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik
Designer und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA).
3.2. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind
ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
3.3. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren
Zeitraum, so kann die WWA Abschlagszahlungen verlangen.
3.4. Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum der WWA. Es gilt
ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Honorare sind
Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Zusatzleistungen
4.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer
Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere
Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.)
werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der
gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung..
5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
5.1. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die WWA
zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende
Vereinbarung getroffen wurde.
5.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und
für Rechnung des Auftraggebers.
6. Korrektur und Produktionsüberwachung
6.1. Vor Produktionsbeginn sind der WWA Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktion wird von der WWA nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die
WWA ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen
zu erteilen.
7. Haftung
7.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche
Zulässigkeit der Arbeiten wird von der WWA nicht übernommen; gleiches
gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der
Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von
Bild und Text.
7.2. Soweit die WWA auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie
nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.
7.3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem
Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe
in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die WWA, stellt er die WWA von
der Haftung frei.
7.4. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die WWA dem
Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.
Zu den Aufgaben der WWA gehört es, den Auftraggeber auf von ihr
erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen
hinzuweisen.
8. Verzug
8.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
Ereignissen, die der WWA die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw.,
auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern - hat die WWA auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Diese berechtigen die WWA, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
8.2. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des
Vertrages nicht ermöglichen, ist die WWA berechtigt, Teile oder den
gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
8.3. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden
sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind
auf den Auftragswert beschränkt.
9. Gerichtsstand
9.1. Der Gerichtsstand ist Delmenhorst, soweit der Auftraggeber
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Ganderkesee, Juni 2001 |

[ Home ] [ Wir sind ... ] [ Aktuell ] [ Mut ] [ Leistungen ] [ Erfahrungen ] [ Kunden + Erfolg ] [ Können, Größe? ] [ Philosophie ] [ Beispiele Print ] [ Beispiele CD/CI ] [ Beispiele WWW ] [ Agenturhonorar ] [ Uns gut finden! ] [ Suche ] [ Links ] [ AGB ] [ Impressum ] [ Kontakt ]
© Wiemkes Werbeagentur, E-Mail:
Wiemkes Werbeagentur |
|